Hydraulischer Abgleich Verfahren B ist seit 2024 Pflicht für jede BEG-Förderung. Kosten: 450–900 € für EFH. Spart 5–15 % Heizenergie — bei einem Haus mit 2.000 €/Jahr Heizkosten sind das 100–300 € jährlich. Dauer: 4–6 Stunden vor Ort. Ohne Abgleich: keine Auszahlung der KfW-Förderung.
Was ist der hydraulische Abgleich?
Stellen Sie sich vor: Wasser fließt aus einem Topf durch ein Rohrnetz mit 12 Abzweigungen — zu jedem Heizkörper im Haus. Ohne Abgleich nimmt sich jeder Heizkörper, was er kriegen kann: der nächste am Kessel kriegt 80 % des Wassers, der entfernteste 5 %. Folge: Wohnzimmer überheizt, Schlafzimmer im OG bleibt kalt. Heizung läuft trotzdem permanent — frisst Energie.
Der hydraulische Abgleich gleicht das aus. Jeder Heizkörper wird so eingestellt, dass genau die richtige Wassermenge ankommt, die für seine Größe und seinen Raum benötigt wird. Resultat: alle Räume gleichmäßig warm bei minimaler Energie.
Warum Pflicht — und seit wann?
Seit 2022: GEG-Pflicht
Das Gebäudeenergiegesetz §60 Abs. 4 schreibt vor: Bei jedem Heizungs-Einbau oder -Tausch in Gebäuden mit > 1.000 m² oder > 50 kW Heizleistung ist hydraulischer Abgleich Pflicht. Für kleinere Wohngebäude indirekt: die GEG-Anforderungen an die Heizungseffizienz sind ohne Abgleich nicht zu erreichen.
Seit 2024: Pflicht für jede BEG-Förderung
Die BAFA und KfW haben die Förderbedingungen verschärft. Wer Förderung für Wärmepumpe, Pellets, Hybrid oder andere Heizungs-Maßnahmen will: Verfahren-B-Abgleich plus Protokoll ist Pflicht. Ohne wird die Auszahlung verweigert.
Seit 2025: Auch bei Standard-Heizungstausch in Mehrfamilienhäusern
Heizungstausch in Mehrfamilienhäusern mit > 6 Wohneinheiten erfordert hydraulischen Abgleich nach § 60a GEG.
Verfahren A vs. B
Verfahren A (vereinfacht — wird nicht mehr akzeptiert für Förderung)
- Schätzwerte basierend auf Heizkörper-Größe
- Keine raumweise Heizlastberechnung
- Schnell zu machen (1–2 Stunden), günstig (~250 €)
- Seit 2024: nicht mehr förderfähig
Verfahren B (vollwertig — der Standard 2026)
- Heizlastberechnung pro Raum nach DIN EN 12831
- Berechnung des Volumenstroms pro Heizkörper
- Voreinstellung an jedem Thermostatventil exakt eingestellt
- Pumpenoptimierung
- Protokoll mit allen Werten zur Vorlage bei KfW
- Dauer: 4–6 Stunden vor Ort + 2–4 Stunden Berechnung im Büro
- Kosten: 450–900 € je nach Heizkörper-Anzahl
Ablauf in 6 Schritten
Aufnahme aller Heizkörper
Wir fotografieren und dokumentieren jeden Heizkörper: Größe (BxH), Bauart, Position, Anschlussart, Vor-/Rücklauf-Anordnung. Pro Heizkörper ca. 5 Min.
Heizlastberechnung pro Raum
Nach DIN EN 12831: Wandfläche, Fenster, Außenwände, Dämmstandard, Personenzahl. Im Büro berechnen wir den Wärmebedarf in Watt für jeden Raum bei -10 °C Außentemperatur.
Volumenstrom-Berechnung
Aus Heizlast und Vorlauf-/Rücklauftemperatur (typisch 55/45 °C oder 35/30 °C bei WP) berechnen wir den nötigen Wasserdurchfluss in Liter/Min pro Heizkörper.
Voreinstellung Thermostatventile
Vor Ort: Wir gehen zu jedem Heizkörper, stellen am Thermostatventil-Voreinstellungsring exakt den errechneten Wert ein. Bei alten Ventilen ohne Voreinstellung: Tausch nötig (ca. 50–80 € pro Stück).
Pumpen-Optimierung
Heizungsumwälzpumpe wird auf den genauen Druck und Volumenstrom des Gesamtsystems eingestellt. Bei alten ungeregelten Pumpen: Tausch auf Hocheffizienz-Pumpe (180–280 € extra).
Protokoll erstellen
Schriftliches Protokoll mit allen Werten: Heizkörper-Liste, Heizlast, Volumenstrom, Voreinstellung. Wird bei KfW als Auszahlungs-Voraussetzung eingereicht.
Kosten + Förderung
Was kostet's konkret?
- Standard EFH 140 m², 8–10 Heizkörper: 450–600 €
- Größeres EFH 200 m², 10–14 Heizkörper: 600–900 €
- Mit Tausch alter Thermostatventile (typisch 8 Stück): +400–650 €
- Mit Tausch ungeregelter Pumpe: +200–280 €
Förderung 2026
Der hydraulische Abgleich an sich ist nicht direkt förderfähig. Aber: Wenn er Teil einer Heizungsmodernisierung (Wärmepumpe etc.) ist, fließt er vollständig in die Förderfähigkeit ein. Bei BEG-Maximalförderung 70 % bekommen Sie also auch 70 % der Abgleichs-Kosten zurück.
Steuerliche Vorteile
- § 35a EStG: 20 % der Lohnkosten als Steuerermäßigung — bis zu 1.200 € pro Jahr.
- Vermieter: 100 % als Werbungskosten absetzbar.
Konkreter Nutzen
1. Energie-Einsparung
Studien des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv 2023): durchschnittlich 9–12 % weniger Heizenergie nach Verfahren-B-Abgleich. Bei einem EFH mit 2.000 €/Jahr Heizkosten: 180–240 €/Jahr Einsparung. Investition amortisiert sich in 2–4 Jahren.
2. Komfort-Plus
- Alle Räume gleichmäßig warm — kein „Bullenheiß-Wohnzimmer + Frost-Schlafzimmer" mehr
- Heizkörper werden leiser (kein Gluckern, keine Strömungsgeräusche)
- Schnellere Reaktion beim Hochheizen (besonders nach Absenkung)
3. Wärmepumpen-Effizienz
Bei Wärmepumpen ist der Abgleich besonders wichtig: niedrigere Vorlauftemperaturen sind nur bei korrekter Hydraulik möglich. Ohne Abgleich JAZ 3,2 — mit Abgleich JAZ 4,2. Das heißt 30 % weniger Stromverbrauch der Wärmepumpe.
4. Anlagen-Schutz
- Pumpe läuft im optimalen Druckbereich — weniger Verschleiß
- Ventile schließen sauber — keine Korrosion durch Stillstand
- Lebensdauer der Heizung steigt um 3–5 Jahre
Wann brauche ich ihn nicht?
- Funktionierende Heizung ohne Modernisierung: kein Pflicht-Abgleich, aber sinnvoll als „freiwillige Optimierung".
- Reine Wartung der Heizung ohne Anlagentausch: nicht erforderlich.
- Mietshaus, Eigentümer-Wechsel: Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer Heizungsdaten offenzulegen — Abgleich nicht zwingend.
FAQ
Wie lange ist ein Abgleich gültig?
Macht den Abgleich auch ein „normaler" Heizungsbauer?
Bekomme ich danach noch Heiz-Probleme?
Kann ich Voreinstellung selbst ändern?
Was passiert wenn ich ihn nicht mache?
Hydraulischer Abgleich gehört bei uns dazu.
Bei jeder Heizungsmodernisierung machen wir das standardmäßig — und liefern das Protokoll für die Förderung gleich mit.
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