Seit dem 21. Juli 2026 zahlt die KfW für eine neue Wärmepumpe 30 % Grundförderung. Wer selbst im Haus wohnt und eine alte Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizung ersetzt, bekommt 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, wenn der Antrag bis 31. Januar 2027 gestellt ist. Dazu kommt je nach Einkommen ein Einkommensbonus von 10, 30 oder 40 %. Mehr als 70 % gibt es nicht, bei kleinen Einkommen bis 80 %. Gefördert werden höchstens 28.000 € Kosten für die erste Wohneinheit.
Die Fördersätze seit Juli 2026
Zuständig für die Heizungsförderung von Privatleuten ist die KfW (Programm 458). Zum 21. Juli 2026 hat sie die Sätze neu geregelt. Wer davor beantragt hat, bleibt bei den alten Bedingungen. Für neue Anträge gilt Folgendes:
Die Boni werden addiert, aber gedeckelt: höchstens 70 %, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € höchstens 80 %. Der frühere Effizienzbonus von 5 % für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel ist mit der Reform weggefallen.
Wichtig: Gefördert werden höchstens 28.000 € Kosten für die erste Wohneinheit, für die zweite bis sechste je 15.000 €. Was teurer wird, zahlen Sie selbst. Ab 1. Februar 2027 sinkt die Grenze für die erste Wohneinheit jedes halbe Jahr um 750 €.
Für 2027 ist eine weitere Änderung angekündigt: Die Grundförderung für Wärmepumpen soll auf 15 % sinken, dafür soll es für Geräte aus EU-Produktion einen Bonus von 15 % geben. Beschlossene Bedingungen dazu lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Wir sagen Ihnen beim Termin, was zum Zeitpunkt Ihres Antrags gilt.
Wer bekommt welchen Bonus?
Grundförderung (30 %)
Die bekommt jeder, der in einem bestehenden Wohngebäude eine förderfähige Wärmepumpe einbauen lässt, egal ob er selbst drin wohnt oder vermietet. Die Bedingungen:
- Das Gerät steht auf der BAFA-Liste förderfähiger Wärmepumpen
- Die technischen Mindestanforderungen sind erfüllt, unter anderem eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0
- Die Heizung wird hydraulisch abgeglichen und das wird bestätigt
- Der Antrag ist gestellt, bevor die Arbeiten losgehen. Der Vertrag mit dem Fachbetrieb darf vorher unterschrieben sein, aber nur mit Förder-Vorbehalt (dazu unten mehr)
- Ein Fachbetrieb baut ein. Eigenbau wird nicht gefördert
Klimageschwindigkeitsbonus (16 %)
Den gibt es nur für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen. Sie müssen eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen, egal wie alt. Bei einer Gas- oder Biomasseheizung muss die Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegen.
Der Bonus sinkt nach festem Plan. Maßgeblich ist der Tag, an dem der Antrag eingeht:
- bis 31. Januar 2027: 16 %
- 1. Februar bis 31. Juli 2027: 12 %
- 1. August 2027 bis 31. Januar 2028: 8 %
- 1. Februar bis 31. Juli 2028: 4 %
- ab 1. August 2028: kein Bonus mehr
Einkommensbonus (10, 30 oder 40 %)
Auch den bekommen nur Selbstnutzer. Es zählt das zu versteuernde Haushaltseinkommen laut Steuerbescheid, und zwar der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag. Wer 2026 beantragt, legt also die Bescheide für 2023 und 2024 vor.
- bis 30.000 €: 40 %
- bis 40.000 €: 30 %
- bis 50.000 €: 10 %
Lebt ein minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind mit im Haushalt, steigen alle Grenzen einmalig um 10.000 €. Das macht bei Familien oft eine ganze Stufe aus.
Was bekommen Sie? Wir rechnen es Ihnen vor.
Termin bei Ihnen zu Hause, Heizlastberechnung und Förderantrag. Alles aus einer Hand.
Beratungstermin vereinbaren →KfW oder BAFA: wo stellen Sie den Antrag?
Das wird oft verwechselt. Seit 2024 ist es aber klar aufgeteilt:
🏛 KfW (Heizungstausch)
- Neue Wärmepumpe im Wohngebäude
- Antrag im Portal „Meine KfW“
- Zuschuss, kein Kredit nötig
- BzA vom Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experten
🏢 BAFA (andere Einzelmaßnahmen)
- Dämmung, Fenster, Lüftung
- Heizungsoptimierung, z. B. hydraulischer Abgleich ohne neue Heizung
- Nicht für den Tausch gegen eine Wärmepumpe
Für die Wärmepumpe im Einfamilienhaus ist also die KfW zuständig. Den Antrag stellen Sie selbst online. Vorher brauchen Sie eine Bestätigung zum Antrag (BzA). Die darf bei der Heizungsförderung auch der Fachbetrieb ausstellen. Die stellen wir Ihnen aus und bereiten die Unterlagen so vor, dass Sie nur noch hochladen müssen.
Rechenbeispiel: Einfamilienhaus 140 m²
Damit die Prozente greifbar werden, hier ein Beispiel, wie es bei uns in der Gegend häufig vorkommt, etwa in Hochdorf-Assenheim, Schifferstadt oder Speyer. Die Kosten sind Erfahrungswerte, keine Festpreise.
Ausgangslage
- Einfamilienhaus aus den 1990ern, 140 m² Wohnfläche
- Heizung: Öl-Brennwertkessel von 2003, läuft noch
- Ehepaar mit zwei Kindern unter 18, wohnt selbst im Haus
- Zu versteuerndes Einkommen im Schnitt 2023/2024: 38.500 € im Jahr
- Geplant: Luft-Wasser-Wärmepumpe, Antrag im November 2026
Kosten
- Wärmepumpe, Hydraulik, Inbetriebnahme: 32.000 €
- Öltank ausbauen und entsorgen: 4.000 €
- Gesamt: 36.000 €, davon förderfähig höchstens 28.000 €
Förderung
- Grundförderung 30 %
- Klimageschwindigkeitsbonus 16 % (Ölheizung, Antrag vor Februar 2027)
- Einkommensbonus 40 %: Mit Kindern gilt die Grenze 40.000 € statt 30.000 €, die 38.500 € liegen darunter
- Rechnerisch 86 %, gedeckelt auf 80 %: 80 % von 28.000 € = 22.400 €
Eigenanteil
- Kosten: 36.000 €
- Abzüglich Förderung: −22.400 €
- Eigenanteil: 13.600 €
Zum Vergleich: Läge das Einkommen über 50.000 €, gäbe es 30 % plus 16 %, also 12.880 €. Der Eigenanteil wäre dann 23.120 €.
Was Sie danach jedes Jahr sparen, hängt an Öl- und Strompreis und an der Jahresarbeitszahl Ihrer Anlage. Eine einfache Faustformel: Wärmebedarf geteilt durch Jahresarbeitszahl ergibt den Strombedarf. Bei 18.000 kWh Wärme und einer Jahresarbeitszahl von 3,5 sind das rund 5.100 kWh Strom im Jahr. Mit Ihren echten Tarifen rechnen wir das beim Termin durch.
Eigenanteil ca. 15.000 €
Unverbindlich, Stand Oktober 2026, Antrag bis 31.01.2027. Rechnet mit 30 % Einkommensbonus; unter 30.000 € Einkommen sind bis 80 % möglich. Genau rechnen wir vor Ort.
Ausführlicher Rechner
Auf der Startseite gibt es den Rechner noch einmal ausführlicher, mit Heizungsart, Baujahr und Kostenspanne:
Der Weg zur geförderten Wärmepumpe
- Termin vor Ort. Wir schauen uns Heizung, Leitungen, Heizkörper und den Platz für das Außengerät an. Kostenlos und unverbindlich.
- Heizlastberechnung nach DIN EN 12831, Raum für Raum. Daraus ergibt sich, wie groß die Wärmepumpe sein muss.
- Anlagenplanung. Gerät, Leistung, Speicher, Aufstellort.
- Festpreis-Angebot mit allem, was dazugehört.
- Vertrag mit Förder-Vorbehalt. Er gilt nur, wenn die KfW zusagt. Ohne diese Klausel ist die Förderung weg.
- BzA und Antrag. Wir stellen die Bestätigung zum Antrag aus, Sie laden sie mit dem Vertrag im Portal „Meine KfW“ hoch.
- Zusage abwarten, dann bauen. Erst danach bestellen und montieren wir. Vor Ort sind wir meist zwei bis vier Tage.
- Inbetriebnahme und Nachweis. Einweisung, Protokoll, Abgleichbestätigung. Die Rechnungen reichen Sie innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Rechnung bei der KfW ein.
Vom ersten Termin bis zur laufenden Anlage vergehen nach unserer Erfahrung meist zehn bis vierzehn Wochen. Das meiste davon ist Planung, Papier und Lieferzeit.
Fehler, die Förderung kosten
Die folgenden Punkte sehen wir in der Praxis immer wieder:
- Auftrag ohne Förder-Vorbehalt unterschrieben. Ein Vertrag ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung zählt als Vorhabenbeginn. Dann ist die Förderung verloren, auch wenn noch nichts eingebaut ist.
- Gerät nicht auf der BAFA-Liste. Wer selbst ein Gerät im Internet bestellt, riskiert, dass es nicht förderfähig ist. Wir prüfen das vor dem Angebot.
- Hydraulischer Abgleich fehlt. Die KfW kann die Bestätigung anfordern. Bei uns gehört der Abgleich zu jeder neuen Heizung.
- Falsches Einkommen angegeben. Maßgeblich sind die Steuerbescheide aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag. Wer sich verrechnet, muss zu viel gezahlte Förderung zurückgeben.
- Nachweisfrist verpasst. Sechs Monate nach der letzten Rechnung, spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums von 36 Monaten. Danach verfällt der Zuschuss.
Welche Wärmepumpe passt?
Luft-Wasser-Wärmepumpe
Die bauen wir am häufigsten ein. Sie holt die Wärme aus der Außenluft, eine Bohrung braucht es nicht. Bei strengem Frost sinkt die Effizienz etwas. Unsere Winter hier in der Rheinebene sind meist mild, das spielt der Luft-Wasser-Wärmepumpe in die Karten.
Erfahrungswert: 28.000–35.000 € für ein Einfamilienhaus mit 140 m², vor Förderung.
Sole-Wasser-Wärmepumpe (Erdwärme)
Sie nutzt die Wärme im Boden über Erdkollektoren oder Erdsonden. Der Boden ist auch im Januar gleichmäßig warm, deshalb läuft sie sehr effizient. Dafür kostet sie mehr, braucht Erdarbeiten oder eine Bohrung und für Sonden eine Genehmigung.
Erfahrungswert: 38.000–55.000 € mit Erdarbeiten.
Wasser-Wasser-Wärmepumpe
Sie nutzt das Grundwasser. Dafür braucht es zwei Brunnen und eine wasserrechtliche Erlaubnis. Ob das am Grundstück geht, entscheidet die Untere Wasserbehörde. Im Einfamilienhaus bauen wir sie selten ein.
Luft-Luft-Wärmepumpe
Das sind im Grunde Split-Klimageräte mit Heizfunktion. Sie heizen die Raumluft direkt, ohne Heizkörper. Als alleinige Heizung passen sie eher in sehr gut gedämmte Häuser. Ob eine Förderung möglich ist, hängt am Einzelfall.
Was in der Pfalz dazukommt
Klima
Die Vorderpfalz und die Rheinebene gehören zu den wärmsten Gegenden in Deutschland. Lange Frostphasen sind hier selten. Für Luft-Wasser-Wärmepumpen ist das ein Vorteil, weil sie die meiste Zeit bei milden Außentemperaturen arbeiten.
Stromtarif und Netzentgelt
Viele Versorger haben eigene Wärmepumpentarife, oft mit separatem Zähler. Dazu kommt: Wärmepumpen gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG. Dafür gibt es ein reduziertes Netzentgelt. Welche Variante sich für Sie lohnt, schauen wir uns zusammen an.
Ältere Häuser
Viele Häuser bei uns stammen aus den 50er bis 70er Jahren und sind nur teilweise saniert. Das schließt eine Wärmepumpe nicht aus. Wichtig ist, dass die Heizflächen das Haus mit höchstens etwa 55 °C Vorlauf warm bekommen. Je niedriger der Vorlauf, desto weniger Strom braucht die Anlage.
Förderung vom Land oder der Gemeinde?
Ein eigenes Landesprogramm für Wärmepumpen in Rheinland-Pfalz ist uns aktuell nicht bekannt. Einzelne Kommunen und Versorger haben eigene Zuschüsse. Ob es für Ihren Ort etwas gibt, fragen wir vor dem Antrag nach.
Ihr Ansprechpartner in der Pfalz.
Vom ersten Termin bis zur Inbetriebnahme aus einer Hand. Festpreis, Förderantrag und saubere Übergabe.
Beratungstermin vereinbaren →Häufige Fragen
Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung 2026?
Wer beantragt die Förderung?
Welche Wärmepumpen sind förderfähig?
Lohnt sich eine Wärmepumpe in einem Altbau?
Wie lange dauert der Tausch?
Was kostet eine Wärmepumpe komplett?
Was passiert bei einem Stromausfall?
Brauche ich Fußbodenheizung für eine Wärmepumpe?
Lohnt sich das Warten?
Eher nicht. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab Februar 2027 jedes halbe Jahr um vier Prozentpunkte, und die förderfähigen Kosten werden ebenfalls kleiner. Wer bis Ende Januar 2027 den Antrag stellt, hat die 16 % sicher, auch wenn erst später eingebaut wird.
Der Schritt ist kleiner, als viele denken. Wir planen, stellen die BzA aus, bereiten den Antrag vor, bauen ein und übergeben mit allen Nachweisen. So, wie Handwerk sein soll.
10+ Jahre Erfahrung mit Heizungstausch in der Pfalz. 2025 Meisterbrief, eingetragen bei der Handwerkskammer der Pfalz. Schwerpunkt: Wärmepumpen im Bestand.
Aktualisiert am 21. Oktober 2026. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig. Beim Termin prüfen wir den Stand, der für Ihren Antrag gilt. Quellen: KfW-Merkblatt 458 (Stand 09/2026), BAFA, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.